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Honorarkürzung und Budgetierung: Was Psychotherapeut*innen jetzt wissen sollten
Stand: 21. Oktober 2026. Diese Seite prüfen wir quartalsweise.
Die Lage in Kürze: Beschlossen ist die Budgetierung der Psychotherapie für Erwachsene ab 1. Januar 2027. Auf dem Weg sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche, dringliche Akutbehandlungen und schwer psychisch Erkrankte: Der Bundestag hat sie am 15. Oktober beschlossen, der Bundesrat berät noch. Ausgesetzt ist die Kürzung um 4,5 Prozent, unter Rückforderungsvorbehalt.
Was andere Praxen für 2027 planen, steht im Ideen-Leitfaden aus unserem Austausch mit 285 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten: 54 Ideen auf 30 Seiten, kostenfrei.
Chronik: was wann entschieden wurde
- 11. März 2026: Der Erweiterte Bewertungsausschuss beschließt gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ab 1. April 2026 um 4,5 Prozent zu senken. Zugleich hebt er die Strukturzuschläge für Personalkosten rückwirkend ab Januar 2026 um rund 14 Prozent an. Diese Anhebung gilt weiter.
- 20. März 2026: Die KBV klagt gegen die Kürzung. Am 1. April tritt die Kürzung in Kraft, Ende April beantragt die KBV zusätzlich Eilrechtsschutz.
- 9. Juli 2026: Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg setzt die Kürzung im Eilverfahren aus (L 7 KA 11/26 KL ER); es sieht erhebliche Bedenken gegen die Vergleichsrechnung des Ausschusses. Die Praxen erhalten das ungekürzte Honorar unter Rückforderungsvorbehalt, bis das Hauptsacheverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Ein Termin dafür steht noch aus.
- 10. Juli 2026: Der Bundestag beschließt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, der Bundesrat lässt es am selben Tag passieren. Es wird am 29. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 228) und tritt am 30. Juli 2026 in Kraft. Die Regeln zur Budgetierung gelten ab 1. Januar 2027.
- 15. Oktober 2026: Der Bundestag beschließt mit der Reform der Notfallversorgung Ausnahmen von der Budgetierung. Außerhalb des Budgets bleiben danach ab 2027:
- die gesamte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie,
- die Akutbehandlung bis 600 Minuten in zwölf Monaten, wenn die Dringlichkeit zuvor in der Sprechstunde festgestellt wurde und die Terminservicestelle den Termin vermittelt hat. Die Kriterien für die Dringlichkeit legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) noch fest,
- die psychotherapeutische Behandlung schwer psychisch Erkrankter, die nach der Richtlinie für ihre koordinierte Versorgung (KSVPsych-Richtlinie) betreut werden. Koordination und Vernetzung zählen zum Budget.
- 1. Januar 2027: Die übrigen psychotherapeutischen Leistungen für Erwachsene wandern in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) und unterliegen damit einer Mengenbegrenzung. Dazu gehören die Sprechstunde, die probatorischen Sitzungen, die Akutbehandlung ohne Vermittlung durch die Terminservicestelle sowie die Kurzzeit- und Langzeittherapie, einzeln und in der Gruppe. Die Zuschläge für Kurzzeittherapie entfallen. Wie hart das je Region wird, entscheiden die Honorarverteilungsmaßstäbe der Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Vorgaben dafür beschließt der Bewertungsausschuss bis zum 15. Februar 2027; die ersten Kassenärztlichen Vereinigungen beraten ihre Regeln schon im November 2026, Schleswig-Holstein etwa am 18. November.
Wie Psychotherapeut*innen die Lage sehen: unsere Umfrage
Ende August und Anfang September 2026 haben wir die Anmeldenden zu unserem Austausch-Webinar zum Honorardruck befragt; 152 haben geantwortet. Das ist keine repräsentative Stichprobe, sondern ein Stimmungsbild aus einer Gruppe, die sich für das Thema interessiert. Es fällt deutlich aus:
- 80 Prozent nannten die Budgetierung 2027 als ihr Thema, 73 Prozent „Einnahmen steigern“, 70 Prozent „Selbstzahler und zweites Standbein“.
- 42 Prozent bewerteten ihren wirtschaftlichen Druck mit 7 bis 10 von 10 Punkten.
- Die meisten Antworten kamen von Inhaber*innen halber Kassensitze (71 Prozent).
Wenn Sie zu diesen 42 Prozent gehören, ist die Sorge kein Zeichen von Unkenntnis, sondern von Rechnen. Umso wichtiger ist es, sie in Zahlen zu übersetzen, die zu Ihrer Praxis gehören.
Was eine Kürzung netto bedeutet
Vorab: Das ist eine Größenordnung, keine Steuerberatung; Ihre konkreten Beträge rechnet Ihre Steuerberatung mit Ihrer Buchhaltung. Von 100 Euro weniger Honorar fehlen netto je nach Grenzsteuersatz und Krankenversicherung etwa 45 bis 70 Euro. Weniger Gewinn heißt weniger Einkommensteuer, und wer freiwillig gesetzlich versichert ist und unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, zahlt auch weniger Kranken- und Pflegebeitrag. Bei privat Versicherten bleibt nur der Steuereffekt, die Lücke liegt dann eher am oberen Rand. Für den Rückforderungsvorbehalt gilt dieselbe Rechnung: Wer die strittigen 4,5 Prozent der betroffenen Leistungen zurücklegt, wie es etwa die Psychotherapeutenkammer Berlin empfiehlt, kann eine spätere Rückforderung ohne Liquiditätslücke bezahlen.
Wenn Sie ohne Kassensitz arbeiten
Die Budgetierung betrifft die Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung. Honorare aus Privatbehandlung, von Selbstzahlenden, aus der Kostenerstattung und von Sonderkostenträgern mit eigener Gebührenordnung wie der Berufsgenossenschaft bleiben davon unberührt. Wenn Sie ohne Kassensitz arbeiten, liegt Ihr Einkommen also außerhalb des Budgets; die Frage nach der Vorsorge-Quote stellt sich trotzdem, weil schwankende Einnahmen eine höhere Reserve verlangen. Wie das in den ersten Praxisjahren aussieht, steht auf der Seite zur Praxisgründung.
Was Sie jetzt tun können: drei Hebel
- Klarheit schaffen. Wer seine Zahlen erst mit der Steuererklärung sieht, steuert im Rückspiegel. Eine monatliche, notfalls quartalsweise Buchhaltung zeigt früh, was 2027 für Ihre Praxis bedeutet, und macht den Rückforderungsvorbehalt planbar.
- Einnahmen verbreitern. Außerhalb des Budgets liegen Privat-, Selbstzahler- und Sonderkostenträger-Honorare. In unserer Umfrage wurden unter anderem genannt: Privatpatient*innen und Kostenerstattung, Selbstzahler-Angebote, Sonderkostenträger wie die Berufsgenossenschaft, konsequente Ausfallhonorare, Supervision und Lehrtätigkeit. Gruppentherapie für Erwachsene gehört ab 2027 ebenfalls zum Budget; sie lohnt sich dann vor allem, wenn sie Ihnen Kapazität schafft. Welche Wege zu Ihrer Praxis passen, wissen Sie am besten; wir liefern die Liste.
- Struktur vor Disziplin. Ein Kontenmodell mit festen Prozentsätzen für Steuerrücklage, Praxiskosten, Privatentnahme, Vorsorge und Puffer macht die Vorsorge zur Routine statt zum Restposten. Ein Grundsatz dabei: Die Vorsorge-Quote bleibt bestehen, auch wenn sie vorübergehend kleiner wird. Einkommen aus eigenem Vermögen hängt nicht am Budget der Kassenärztlichen Vereinigung; es schwankt mit den Märkten, aber kein Bewertungsausschuss entscheidet darüber. Wie sich die Quote aufbauen lässt, steht in der Übersicht Wissenswertes und auf der Seite Reicht das Versorgungswerk?.
Häufige Fragen
Ist die Budgetierung 2027 beschlossen?
Ja, grundsätzlich. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist seit dem 30. Juli 2026 in Kraft. Ab 1. Januar 2027 gehören die psychotherapeutischen Leistungen zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Am 15. Oktober 2026 hat der Bundestag Ausnahmen beschlossen: für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, für dringliche Akutbehandlungen nach Vermittlung durch die Terminservicestelle und für die Behandlung schwer psychisch Erkrankter. Der Bundesrat berät voraussichtlich am 20. November 2026. Offen sind die Vorgaben des Bewertungsausschusses und die Honorarverteilung der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen.
Sollte ich wegen der Kürzung meine Altersvorsorge pausieren?
Das ist meist die teuerste Reaktion, denn ausgesetzte Sparjahre lassen sich später nur mit deutlich höheren Beiträgen aufholen. Besser: erst die tatsächliche Netto-Wirkung für die eigene Praxis rechnen und die Beiträge flexibel senken, statt sie zu streichen. Verträge mit anpassbarer Sparrate und Pausenoption sind in dieser Lage im Vorteil.
Wo verfolge ich den aktuellen Stand?
Bei Ihrer Landespsychotherapeutenkammer und der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), bei Berufsverbänden wie der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) und dem Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) sowie bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die auf ihrer Seite zum Spargesetz die Umsetzung dokumentiert. Diese Seite prüfen wir quartalsweise und tragen das Stand-Datum oben ein.
Das kostenfreie Webinar für Psychotherapeut*innen
60 Minuten, live über Zoom. Ihre Kamera und Ihr Mikrofon bleiben aus. Wir halten das Webinar selbst, rechnen an typischen Beispielen aus Ihrer Berufsgruppe und machen keine Produktwerbung. Sie tragen sich ein und erhalten die nächsten Termine per E-Mail.
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Quellen & Stand · Stand: 21. Oktober 2026 · Wir prüfen diese Seite quartalsweise.
- Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung zur Reform der Notfallversorgung mit den Ausnahmen für die Psychotherapie, Drucksache 21/8629 (Stand 10/2026)
- BPtK: Bundestag korrigiert teilweise Einschnitte in die Psychotherapie (Stand 10/2026)
- Landessozialgericht Berlin-Brandenburg: Beschluss L 7 KA 11/26 KL ER (Stand 07/2026)
- KBV: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Spargesetz) (Stand 10/2026)
- Psychotherapeutenkammer Berlin: Fragen und Antworten zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Stand 09/2026)
Autoren: Nils-Patrick und Tim-Oliver Stöver, geschäftsführende Gesellschafter der Stöver Finanzplanung GmbH & Co. KG in Bremen (gegründet 2011). Seit 2021 liegt unser Schwerpunkt auf der Altersvorsorge von Psychotherapeut*innen. Mehr über uns. Stand: Oktober 2026.
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