Wissenswertes › Reicht das Versorgungswerk?

Reicht das Versorgungswerk als Altersvorsorge für Psychotherapeut*innen?

Die kurze Antwort: Nein, in vielen Fällen nicht. Psychotherapeut*innen zahlen wegen des späten Berufsstarts und häufiger Teilzeit vergleichsweise wenige Jahre und Beiträge ein. Von der Brutto-Rente gehen später Steuern, der volle Kranken- und Pflegebeitrag und über die Jahrzehnte die Inflation ab.

Warum die Versorgungswerk-Rente bei Psychotherapeut*innen oft knapp ausfällt

Die Höhe Ihrer späteren Rente hängt an zwei Größen: wie viele Jahre Sie einzahlen und wie viel. Beides ist in diesem Beruf strukturell begrenzt. Der Berufsstart liegt nach Studium, Aus- bzw. Weiterbildung und Approbation je nach Ausbildungsweg zwischen Anfang und Ende 30. In Ausbildung (PiA) oder Weiterbildung (PtW) fließen meist noch keine oder nur kleine Beiträge. Danach folgen häufig Teilzeit, Familienphasen oder ein halber Kassensitz. Weil die Beiträge einkommensbezogen sind, sinkt mit dem Einkommen auch die Anwartschaft. Das Versorgungswerk verrentet, was eingezahlt wurde.

Wenn Sie den Brief vom Versorgungswerk ungeöffnet liegen lassen, sind Sie damit nicht allein. In unseren Webinaren fragen viele Teilnehmende, was die Zahl in dieser Mitteilung später im Alltag bedeutet. Die Antwort steht nicht im Brief, aber sie lässt sich herleiten.

Ihre wichtigste Zahl: Mitteilung des Versorgungswerks oder Renteninformation

Wenn Sie selbstständig arbeiten, ist die jährliche Mitteilung Ihres Versorgungswerks über die erreichte und die voraussichtliche Altersrente der Ausgangspunkt jeder Planung.

Wenn Sie angestellt sind, bleiben Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Eine Befreiung zugunsten des Versorgungswerks ist für Psychotherapeut*innen nicht möglich, anders als bei Ärzt*innen. Ihre Kernzahl ist deshalb die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Sie kommt ab dem 27. Geburtstag jährlich, sobald fünf Beitragsjahre erreicht sind. Dazu kommt die Mitteilung des Versorgungswerks, falls Sie dort Beiträge zahlen, statt sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen. Wie dieses Nebeneinander funktioniert, steht in Altersvorsorge für angestellte Psychotherapeut*innen.

Beide Schreiben nennen Bruttowerte in heutigen Euro. Was davon im Ruhestand zum Leben bleibt, zeigt der nächste Abschnitt.

Von der Brutto-Rente zur Kaufkraft: eine Beispielrechnung

Das Beispiel: Die Mitteilung nennt 3.000 Euro Altersrente, der Rentenbeginn liegt 25 Jahre entfernt, die Person ist gesetzlich krankenversichert und hat im Ruhestand keine weiteren Einkünfte. Die Steuer ist eine Größenordnung; je nach Gesamteinkommen fällt sie höher oder niedriger aus, und Ihre Steuerberatung rechnet das konkret.

SchrittBeispiel (monatlich)Was dahintersteht
Brutto laut Mitteilung3.000 €Anwartschaft in heutigen Euro
Einkommensteuerrund −300 €Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2051: 96,5 % der Rente (bei Rentenbeginn 2026: 84 %)
Kranken- und Pflegeversicherungrund −630 €Voller Beitrag: 14,6 % plus Zusatzbeitrag 2,9 % plus Pflegeversicherung 3,6 % (Sätze 2026)
Netto, bevor die Inflation wirktrund 2.070 €Das bleibt in heutigen Euro
Kaufkraft nach 25 Jahren bei 2 % Inflationrund 1.260 €Faktor 0,61; 2 % ist das Preisstabilitätsziel der EZB

Der Posten Kranken- und Pflegeversicherung ist hier größer als bei der gesetzlichen Rente. Auf die Versorgungswerksrente zahlen gesetzlich Versicherte den vollen Kranken- und Pflegebeitrag; den hälftigen Zuschuss, den die Deutsche Rentenversicherung auf ihre eigene Rente leistet, gibt es hier nicht. Kinderlose zahlen in der Pflegeversicherung 4,2 statt 3,6 Prozent (2026). Wer privat versichert ist, erhält auf die Versorgungswerksrente ebenfalls keinen Zuschuss. Rentenanpassungen des Versorgungswerks gleichen einen Teil der Inflation aus, sind aber nicht zugesagt. Wie stark der Kaufkraftverlust über 10, 25 und 35 Jahre wirkt, zeigt Was ist die Versorgungswerk-Rente in 25 Jahren wert?

Die Faustregel: 10 bis 15 Prozent zusätzlich zur Pflichtversorgung

Als Orientierung für die Lücke zwischen erwarteter Rente und gewünschtem Einkommen im Ruhestand gilt: 10 bis 15 Prozent des Bruttoeinkommens zusätzlich zur Pflichtversorgung, also zusätzlich zum Versorgungswerk bzw. zur gesetzlichen Rente. Die Pflichtbeiträge zählen dabei nicht mit. Angestellte zahlen 2026 zusammen mit dem Arbeitgeber 18,6 Prozent des Bruttogehalts bis 8.450 Euro im Monat in die gesetzliche Rente, Selbstständige zahlen einkommensbezogene Beiträge ans Versorgungswerk. Die 10 bis 15 Prozent kommen obendrauf.

Bei 4.500 Euro brutto im Monat sind das 450 bis 675 Euro monatlich. Wer spät gestartet ist, in Teilzeit arbeitet oder Familienphasen vor sich hat, orientiert sich eher am oberen Rand. Welche Bausteine dafür infrage kommen und wie sie sich bei Steuer, Flexibilität und Kosten unterscheiden, vergleicht Vorsorgebausteine für Psychotherapeut*innen. Wie Ihr Pflichtbeitrag berechnet wird, erklärt Pflichtbeitrag zum Versorgungswerk.

Nicht in jedem Kammerbezirk gleich

Welches Versorgungswerk für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrer Kammer, und nicht jede Kammer hat ein eigenes Werk. Das Psychotherapeutenversorgungswerk in Hannover (PVW) ist für die Kammern Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz zuständig. Das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (PTV) nimmt auch die Mitglieder aus Baden-Württemberg auf. Bayern und das Saarland teilen sich per Staatsvertrag die Bayerische Psychotherapeutenversorgung. Berlin hatte bis 2024/25 kein eigenes Versorgungswerk für Psychotherapeut*innen. Beitragssätze, Mindestbeiträge, Regeln für Angestellte und Gründungsermäßigungen stehen in der jeweiligen Satzung und weichen voneinander ab. Die Zahl in Ihrer Mitteilung ist deshalb immer die Zahl Ihres Werks, nicht „des Versorgungswerks“.

Häufige Fragen

Ist das Versorgungswerk sicher?

Versorgungswerke sind Einrichtungen des öffentlichen Rechts, stehen unter Aufsicht ihres Bundeslandes und legen die Beiträge kapitalgedeckt an. Die entscheidende Frage ist weniger die Sicherheit als die Höhe: Sie hängt an Ihren Beitragsjahren, Ihrer Beitragshöhe und an den Rentenanpassungen, die das Werk beschließt und die nicht zugesagt sind. Ob die Rente Ihren Lebensstandard trägt, sehen Sie erst, wenn Sie Steuer, Kranken- und Pflegebeitrag und Inflation abziehen.

Wird die Versorgungswerk-Rente versteuert?

Ja, nachgelagert. Beginnt die Rente 2026, sind 84 Prozent davon steuerpflichtig; der Anteil steigt um 0,5 Punkte je Jahr des Rentenbeginns und erreicht 100 Prozent ab Rentenbeginn 2058. Wie viel Steuer daraus wird, hängt vom Gesamteinkommen im Ruhestand ab. Dazu kommt für gesetzlich Versicherte der volle Kranken- und Pflegebeitrag auf die Versorgungswerksrente.

Wie lese ich meine Renteninformation richtig?

Die Deutsche Rentenversicherung schickt die Renteninformation ab dem 27. Geburtstag jährlich, sobald fünf Beitragsjahre erreicht sind. Sie nennt drei Beträge: die bisher erreichte Altersrente, eine Hochrechnung bis zur Regelaltersgrenze und die Rente bei voller Erwerbsminderung. Die Hochrechnung unterstellt Beiträge wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre; nach Teilzeit oder Elternzeit fällt sie entsprechend niedriger aus. Alle Beträge sind brutto und ohne Kaufkraftverlust gerechnet; Kranken- und Pflegebeiträge sowie Steuern gehen noch ab. Die Mitteilung des Versorgungswerks lesen Sie nach demselben Muster.

Das kostenfreie Webinar für Psychotherapeut*innen

60 Minuten, live über Zoom. Ihre Kamera und Ihr Mikrofon bleiben aus. Wir halten das Webinar selbst, rechnen an typischen Beispielen aus Ihrer Berufsgruppe und machen keine Produktwerbung. Sie tragen sich ein und erhalten die nächsten Termine per E-Mail.

Autoren: Nils-Patrick und Tim-Oliver Stöver, geschäftsführende Gesellschafter der Stöver Finanzplanung GmbH & Co. KG in Bremen (gegründet 2011). Seit 2021 liegt unser Schwerpunkt auf der Altersvorsorge von Psychotherapeut*innen. Mehr über uns. Stand: September 2026.

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