Wissenswertes › Praxisgründung

Altersvorsorge bei der Praxisgründung: Was Psychotherapeut*innen vor dem Start klären sollten

Die kurze Antwort: In der Gründungsphase kommt zuerst die Liquiditätsreserve, dann die Absicherung, dann die Altersvorsorge mit flexibler Sparrate. Absicherung heißt: Ihr Einkommen bei Krankheit und Berufsunfähigkeit. Das Versorgungswerk läuft ohnehin weiter, viele Satzungen ermäßigen den Beitrag in den ersten Jahren.

Erst Reserve, dann Absicherung, dann Sparrate

Ob Kassensitz oder Privatpraxis: Am Anfang stehen Investitionen, schwankende Einnahmen und viele erste Male. Wenn die Altersvorsorge in dieser Phase auf der Liste nach unten rutscht, geht es Ihnen wie vielen Gründer*innen, mit denen wir sprechen. Die Reihenfolge hilft: zuerst eine Liquiditätsreserve. Als Größenordnung nennen wir drei bis sechs Monatsausgaben von Praxis und Haushalt. Dann die Absicherung, konkret: Ihr Einkommen bei Krankheit und Berufsunfähigkeit. Was die Pflichtversorgung dabei leistet und wo ihre Grenzen liegen, steht auf der Seite Berufsunfähigkeit. Erst danach die Altersvorsorge, mit einer Sparrate, die Sie jederzeit anpassen können. Ein flexibler Baustein passt in diese Phase besser als ein Vertrag mit hohem, starrem Beitrag. Welche Bausteine sich wie verhalten, zeigt der Vergleich der Vorsorgebausteine.

Versorgungswerk in der Gründungsphase: Ermäßigung beantragen, Frist beachten

Mit der Selbstständigkeit wird Ihr Versorgungswerksbeitrag einkommensbezogen. Wie gerechnet wird, steht in der Satzung, und die ist nicht in jedem Kammerbezirk gleich. Zwei geprüfte Beispiele (Stand 2026):

  • Nordrhein-Westfalen (Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer NRW, auch zuständig für Baden-Württemberg und die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer): Der Mindestbeitrag beträgt 1/10 des Höchstbeitrags der gesetzlichen Rentenversicherung (2026: 1.571,70 Euro im Monat), also rund 157 Euro. Für drei Jahre einer ausschließlich selbstständigen Tätigkeit können Gründer*innen die Hälfte davon beantragen, rund 79 Euro im Monat. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit vorliegen.
  • Bayern (Bayerische Psychotherapeutenversorgung): Für das Gründungsjahr und die fünf folgenden Kalenderjahre gilt auf Antrag ein ermäßigter Beitrag von zwei Zehnteln des Höchstbeitrags, ohne Einkommensnachweis.

Andere Satzungen weichen ab. Das Psychotherapeutenversorgungswerk in Hannover (Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz) hat eine eigene Satzung, und Berlin hatte bis 2024/25 gar kein eigenes Werk. Die Beitragsmechanik erklären wir auf der Seite zum Pflichtbeitrag im Versorgungswerk. Prüfen Sie zwei Punkte: Gilt die Ermäßigung nur auf Antrag, und welche Frist läuft? Und: Weniger Beitrag heißt weniger Anwartschaft. Die Ermäßigung entlastet die Kasse, sie ersetzt keine Vorsorge.

Kassensitz oder Privatpraxis: zwei verschiedene Planungen

Mit Kassensitz sind die Einnahmen planbarer. Wer 2026 oder 2027 mit Kassensitz gründet, plant von Anfang an mit der Budgetierung: Ab dem 1. Januar 2027 wird die Psychotherapie in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt, die Umsetzung liegt noch beim Bewertungsausschuss. Mehr dazu auf der Seite zu Honorarkürzung und Budgetierung.

Ohne Kassensitz planen Sie ohne diese stille Reserve. Einnahmen aus Selbstzahlenden, Privatpatient*innen und Kostenerstattung schwanken stärker, deshalb sollte die Liquiditätsreserve höher ausfallen und die Sparrate flexibel bleiben. Eine Privatpraxis hat keinen planbaren Verkaufswert; die Vorsorge muss ohne ihn reichen. Läuft die Privatpraxis neben einer Teilzeit-Anstellung, gilt für den angestellten Teil gesetzliche Rente plus Versorgungswerk; die selbstständigen Einkünfte lösen in der Regel zusätzlich Beiträge ans Versorgungswerk aus. Für die ersten Praxisjahre gilt: Die Sparrate darf klein anfangen. Wichtiger als ihre Höhe ist, dass sie besteht und dass Sie sie erhöhen können, sobald die Einnahmen tragen. Im kostenfreien Webinar rechnen wir das an typischen Beispielen der Berufsgruppe vor.

Vor der Gründung: fünf Vorsorge-Fragen

  1. Wie viele Monate tragen meine Rücklagen Praxis und Haushalt, wenn die ersten Honorare später kommen als geplant?
  2. Ist mein Einkommen bei Krankheit und Berufsunfähigkeit abgesichert, und ab welchem Tag?
  3. Welchen Beitrag verlangt mein Versorgungswerk im ersten Jahr, welche Ermäßigung sieht die Satzung vor, und bis wann muss der Antrag vorliegen?
  4. Welche Sparrate halte ich auch in einem schwachen Quartal durch, und lässt sich der Vertrag anpassen oder beitragsfrei stellen?
  5. Welche Anwartschaften aus der bisherigen Anstellung bleiben, und welche Verträge laufen weiter?

Welche Vorsorgequote insgesamt sinnvoll ist, steht auf der Seite Reicht das Versorgungswerk?. Warum ein kleiner Start die späteren Beträge senkt, auf Wann beginnen?.

Häufige Fragen

Muss ich als Gründer*in den vollen Versorgungswerksbeitrag zahlen?

In der Regel nicht. Viele Satzungen kennen einen einkommensbezogenen Beitrag auf Nachweis und zusätzlich eine Ermäßigung für die ersten Jahre, etwa die Hälfte des Mindestbeitrags für drei Jahre in Nordrhein-Westfalen oder zwei Zehntel des Höchstbeitrags für das Gründungsjahr und fünf weitere Jahre in Bayern (Stand 2026). Beides gibt es meist nur auf Antrag und innerhalb einer Frist. Weniger Beitrag bedeutet auch weniger Rentenanwartschaft.

Ist meine Praxis meine Altersvorsorge?

Sie kann ein Teil davon sein, aber keine feste Größe. Ein Kassensitz lässt sich später abgeben; was das einbringt, hängt an Nachfolge und Standort. Eine Privatpraxis hat keinen planbaren Verkaufswert. Planen Sie so, dass es auch ohne Praxisverkauf reicht.

Sollte ich mit der Altersvorsorge warten, bis die Praxis läuft?

Mit hohen, starren Beiträgen: ja. Mit einem kleinen, flexiblen Baustein: nein. Zuerst gehören eine Liquiditätsreserve und die Absicherung des Einkommens bei Krankheit und Berufsunfähigkeit. Danach reicht eine Sparrate, die Sie in einem schwachen Quartal senken und bei stabilem Gewinn erhöhen können.

Das kostenfreie Webinar für Psychotherapeut*innen

60 Minuten, live über Zoom. Ihre Kamera und Ihr Mikrofon bleiben aus. Wir halten das Webinar selbst, rechnen an typischen Beispielen aus Ihrer Berufsgruppe und machen keine Produktwerbung. Sie tragen sich ein und erhalten die nächsten Termine per E-Mail.

Autoren: Nils-Patrick und Tim-Oliver Stöver, geschäftsführende Gesellschafter der Stöver Finanzplanung GmbH & Co. KG in Bremen (gegründet 2011). Seit 2021 liegt unser Schwerpunkt auf der Altersvorsorge von Psychotherapeut*innen. Mehr über uns. Stand: September 2026.

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