Wissenswertes zur Altersvorsorge für Psychotherapeut*innen
Worum es geht: Psychotherapeut*innen planen ihre Altersvorsorge unter besonderen Bedingungen. Der Berufsstart liegt zwischen Anfang und Ende 30, Angestellte zahlen in die gesetzliche Rente und sind zugleich Mitglied im Versorgungswerk, Selbstständige tragen ihre Vorsorge allein. Sagen Sie unten, wo Sie gerade stehen, dann führt Sie der Ratgeber weiter.
Wo stehen Sie gerade?
Der Einstieg ist immer dieselbe Zahl: die in Ihrer Renteninformation oder in der Mitteilung Ihres Versorgungswerks. Was diese Zahl für Sie bedeutet, hängt an Ihrer Lage. Fangen Sie hier an.
- Ich bin angestellt. Warum Sie in der gesetzlichen Rente bleiben, welche Wahl Sie im Versorgungswerk haben, was VBL und Entgeltumwandlung bringen und wie sich Teilzeit- und Familienphasen ausgleichen lassen.
- Ich bin selbstständig. Was sich ohne Arbeitgeberanteil ändert, wie schwankende Einnahmen die Sparrate bestimmen und warum der Wert der Praxis keine Rente ersetzt.
- Ich bin noch in Ausbildung oder Weiterbildung. Was in dieser Phase zählt, was sich mit der Approbation ändert und warum kleine Beträge hier genügen.
- Ich gründe gerade eine Praxis. Erst Reserve, dann Absicherung, dann Sparrate, dazu die Gründungsermäßigung im Versorgungswerk und fünf Fragen vor dem Start.
Schritt 1: Was habe ich schon?
Für Selbstständige ist das Versorgungswerk die Pflichtbasis, für Angestellte die zweite Mitgliedschaft neben der gesetzlichen Rente. Diese vier Seiten machen aus der Mitteilung eine belastbare Zahl.
- Wie hoch wird meine Rente aus dem Versorgungswerk? Wie aus Beiträgen eine Anwartschaft wird, warum es keine allgemeingültige Zahl gibt und wo Ihre verbindliche Zahl steht.
- Reicht das Versorgungswerk als Altersvorsorge? Warum die Rente oft knapper ausfällt, als die Mitteilung vermuten lässt, mit einer Beispielrechnung von der Brutto-Rente bis zur Kaufkraft und der Faustregel „10 bis 15 Prozent zusätzlich zur Pflichtversorgung“.
- Wie hoch ist der Pflichtbeitrag? Beitragsformel, Mindest-, Regel- und Höchstbeitrag 2026 und eine Übersicht der vier Werke, mit denen wir am häufigsten zu tun haben: PTV NRW, PVW, Schleswig-Holstein und Bayern.
- Was ist die Rente in 25 Jahren wirklich wert? Die Inflationstabelle für 2 und 3 Prozent, dazu Steuer und der volle Krankenkassenbeitrag auf die Versorgungswerksrente.
Schritt 2: Was fehlt mir?
Was neben der Pflichtversorgung sinnvoll ist, hängt vor allem von drei Dingen ab: ob Sie angestellt oder selbstständig sind, wie viel steuerlichen Spielraum Ihr Versorgungswerksbeitrag lässt und wie viel Zugriff Sie auf Ihr Geld behalten wollen.
- Welche Vorsorgebausteine passen zu Psychotherapeut*innen? Fondsgebundene Rentenversicherung, ETF-Sparplan, Basisrente, betriebliche Altersvorsorge und freiwillige Mehrzahlung ins Versorgungswerk in einer Vergleichstabelle: Steuer, Flexibilität, Kosten, Hinterbliebene.
- Basisrente neben dem Versorgungswerk? Beide teilen sich 2026 einen Höchstbetrag von 30.826 Euro. Rechenbeispiele, wie viel Spielraum bleibt, und was der Vertrag festlegt.
- Was zahlt das Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit? Wann die Pflichtversorgung leistet, welche Bedingungen die Satzungen stellen und welche Ebene für Angestellte dazukommt.
Schritt 3: Wann und mit welchem Betrag?
- Wann anfangen? In Ausbildung, etabliert im Beruf oder ab Mitte 50: was in welcher Phase zählt, mit einer nüchternen Beitragsrechnung ohne Renditeannahme.
- Vorsorge und Praxisgründung. Warum die Reihenfolge wichtiger ist als die Höhe, und welche Sparrate ein schwaches Quartal übersteht.
Aktuell: Honorarkürzung und Budgetierung
Die Budgetierung der Psychotherapie ab 1. Januar 2027 ist beschlossen, die Honorarkürzung von 4,5 Prozent ist gerichtlich ausgesetzt. Was das für die Vorsorgeplanung bedeutet und welche Hebel Praxen jetzt haben, steht auf der Seite Honorarkürzung und Budgetierung: der aktuelle Stand. Diese Seite trägt ein Stand-Datum und wird quartalsweise geprüft.
Wer hier schreibt
Die Stöver Finanzplanung GmbH & Co. KG wurde 2011 von den Brüdern Nils-Patrick und Tim-Oliver Stöver in Bremen gegründet. Seit Frühjahr 2021, dem ersten Altersvorsorge-Webinar für Psychotherapeut*innen, liegt der Schwerpunkt auf dieser Berufsgruppe. Wir sind bundesweit tätig und deshalb mit allen Versorgungswerken der Psychotherapeutenkammern vertraut, am häufigsten mit PTV NRW, PVW, Schleswig-Holstein und Bayern. Wir arbeiten als Versicherungsmakler (§ 34d GewO) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO), sind an keine Gesellschaft gebunden und werden bei einer Vermittlung von den Anbietern vergütet.
Häufige Fragen
Für wen ist dieser Ratgeber gedacht?
Für approbierte Psychotherapeut*innen (Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen), angestellt oder selbstständig, sowie für Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) oder Weiterbildung (PtW). Die Texte gehen von den Regeln der Psychotherapeutenkammern und ihrer Versorgungswerke aus. Für Ärzt*innen, auch für ärztliche Psychotherapeut*innen, gelten an einigen Stellen andere Regeln, etwa bei der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung.
Was unterscheidet die Altersvorsorge von Psychotherapeut*innen von der anderer Freiberufler*innen?
Drei Dinge. Der Berufsstart liegt nach Studium, Aus- oder Weiterbildung und Approbation zwischen Anfang und Ende 30, es bleiben also weniger Beitragsjahre. Angestellte können sich, anders als Ärzt*innen oder Anwält*innen, nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und sind zugleich Mitglied im Versorgungswerk. Und die Einkommen schwanken stärker: Teilzeit, halbe Kassensitze, Familienphasen und ab 2027 die Budgetierung der Kassenhonorare.
Warum stellen Finanzberater diese Informationen kostenfrei bereit?
Weil wir davon leben, dass Psychotherapeut*innen uns nach eigener Entscheidung beauftragen. Der Ratgeber ist kostenfrei; verdienen tun wir erst, wenn jemand einen Vertrag über uns abschließt. Dann vergüten uns die Anbieter, und das legen wir offen. Die Texte sollen so genau sein, dass sie auch ohne uns nützen.
Das kostenfreie Webinar für Psychotherapeut*innen
60 Minuten, live über Zoom. Ihre Kamera und Ihr Mikrofon bleiben aus. Wir halten das Webinar selbst, rechnen an typischen Beispielen aus Ihrer Berufsgruppe und machen keine Produktwerbung. Sie tragen sich ein und erhalten die nächsten Termine per E-Mail.
Quellen & Stand · Stand: September 2026 · Wir prüfen diese Seite mindestens jährlich.
- § 6 SGB VI: Befreiung von der Versicherungspflicht (Stichtag 1. Januar 1995 für berufsständische Versorgungswerke) (Stand 09/2026)
- Deutsche Rentenversicherung: Meine Post von der Rente (Renteninformation) (Stand 09/2026)
- KBV: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Spargesetz), Budgetierung der Psychotherapie ab 01.01.2027 (Stand 08/2026)
- Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer NRW: Satzung (Fassung ab 01.01.2026) (Stand 01/2026)
Autoren: Nils-Patrick und Tim-Oliver Stöver, geschäftsführende Gesellschafter der Stöver Finanzplanung GmbH & Co. KG in Bremen (gegründet 2011). Seit 2021 liegt unser Schwerpunkt auf der Altersvorsorge von Psychotherapeut*innen. Mehr über uns. Stand: September 2026.
Wir sind als Versicherungsmakler (§ 34d GewO) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) tätig, an keine Gesellschaft gebunden und werden bei einer Vermittlung von den Anbietern vergütet. Dieser Beitrag vermittelt allgemeine Informationen und ist keine Anlage-, Versicherungs- oder Steuerberatung im Einzelfall; eine steuerliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes findet nicht statt. Fondsgebundene Verträge und ETF-Sparpläne schwanken im Wert; Kurse können steigen und fallen, und die Wertentwicklung der Vergangenheit sagt nichts über die künftige Entwicklung. Angaben zu unserer Erlaubnis nach der Gewerbeordnung finden Sie im Impressum.