Wissenswertes › Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit bei Psychotherapeut*innen: Was zahlt das Versorgungswerk?

Die kurze Antwort: In Nordrhein-Westfalen sind es 85 Prozent der Anwartschaft auf Altersrente, andere Satzungen rechnen anders. Gezahlt wird meist erst, wenn Sie den Beruf ganz aufgeben; eine Teilrente wie in privaten Verträgen sehen die geprüften Satzungen nicht vor. Wer von der Beitragspflicht befreit ist, hat dort in der Regel keinen Anspruch.

Wann das Versorgungswerk zahlt

Die Voraussetzungen sind eng. Wer täglich mit der psychischen Belastung anderer arbeitet, schiebt die Frage nach der eigenen Absicherung leicht auf. In unseren Webinaren wird danach oft gefragt. Zwei Beispiele:

  • Nordrhein-Westfalen: Nach § 16 der Satzung muss das Mitglied wegen Krankheit außerstande sein, den Beruf auszuüben, und „deshalb seine berufliche Tätigkeit als Psychotherapeut einstellt“.
  • Bayern: Anspruch besteht „nur bei vollständiger Berufsunfähigkeit“; sie muss sich auf alle Tätigkeitsbereiche des Psychotherapeutenberufs beziehen. Selbstständige dürfen die Praxis bei vorübergehender Berufsunfähigkeit längstens vier Jahre vertreten lassen, bei dauernder Berufsunfähigkeit gar nicht.

Auch die Wartezeiten unterscheiden sich: In Bayern gibt es keine, in Nordrhein-Westfalen genügt in der Regel ein Monat mit Beiträgen, in Schleswig-Holstein müssen zwischen Beitritt und Berufsunfähigkeit fünf Jahre liegen. Was für Sie gilt, steht in Ihrer Satzung.

Teilweise berufsunfähig: diesen Fall kennen die Satzungen nicht

Die geprüften Satzungen fragen nicht nach einem Grad der Einschränkung, sondern danach, ob der Beruf noch ausgeübt wird. Wer nur noch halb so viele Stunden anbietet, arbeitet aus Sicht des Werks weiter. Private Verträge setzen dagegen am zuletzt ausgeübten Beruf an (§ 172 Abs. 2 VVG); einen Prozentsatz nennt das Gesetz nicht, die Bedingungen der Anbieter ziehen die Grenze üblicherweise bei 50 Prozent. Ob neben der Rente etwas hinzuverdient werden darf, regelt jede Satzung selbst.

Wie hoch die Rente ausfällt

In Nordrhein-Westfalen sind es 85 Prozent der Anwartschaft auf Altersrente, wenn die Berufsunfähigkeit bis zu einem nach Jahrgang gestaffelten Alter zwischen 60 und 62 Jahren eintritt. Tritt sie später ein, steigt der Satz um 0,25 Prozentpunkte je Monat (§ 17 Abs. 2). Zugerechnet wird mit Ihrem persönlichen Beitragsdurchschnitt bis zur Regelaltersgrenze der Satzung, für ab 1964 Geborene bis 67. In Bayern kommen zur erworbenen Anwartschaft Zurechnungsjahre bis 62 hinzu, abzüglich eines versicherungsmathematischen Abschlags.

So kommen Sie an Ihre Zahl: Die jährliche Mitteilung Ihres Werks nennt die erworbene Anwartschaft und die hochgerechnete Altersrente; die Berufsunfähigkeitsrente liegt nach diesen Regeln dazwischen. Genau beziffert wird sie auf schriftliche Anfrage.

Wer ausschließlich angestellt arbeitet und von der Beitragspflicht befreit ist, baut im Werk in der Regel keinen Anspruch auf. In Nordrhein-Westfalen ruhen bei vollständiger Beitragsbefreiung alle Mitgliedschaftsrechte (§ 9 Abs. 3).

Für Angestellte: die Erwerbsminderungsrente

Angestellte bleiben in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Wer im Versorgungswerk befreit ist, hat damit keine zweite Ebene, sondern nur diese. Dort zählt nicht der Beruf, sondern die verbliebene Arbeitszeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (§ 43 SGB VI).

Erwerbsminderungsrente (2026)VoraussetzungHöhe, Dauer, Ausnahmen
Volle Erwerbsminderungweniger als 3 Stunden täglich arbeiten könnenvolle Rente; Betrag laut Renteninformation
Teilweise Erwerbsminderung3 bis unter 6 Stunden täglichhalb so hoch wie die volle Rente (§ 67 SGB VI)
VersicherungszeitenWartezeit 5 Jahre und 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 JahrenAusnahme nur bei voller Erwerbsminderung innerhalb von 6 Jahren nach der Ausbildung, wenn ein Jahr Pflichtbeiträge in den letzten zwei Jahren steht (§ 53 Abs. 2 SGB VI)
Dauerin der Regel Rente auf Zeitlängstens 3 Jahre, Verlängerung möglich (§ 102 Abs. 2 SGB VI)

Wer die Praxis nicht mehr führen kann, aber sechs Stunden täglich anders arbeiten könnte, erhält meist keine Erwerbsminderungsrente. Wer ausschließlich selbstständig arbeitet, verliert den Anspruch meist ganz, sobald in den letzten fünf Jahren keine drei Jahre Pflichtbeiträge mehr stehen. Dann bleibt allein die Leistung des Versorgungswerks.

Was das praktisch heißt

Beide Systeme setzen spät an, und Selbstständige haben oft nur eines von beiden. Wie groß die Lücke ist, rechnen Sie mit zwei Zahlen: der Auskunft Ihres Werks und der vollen Erwerbsminderungsrente aus Ihrer Renteninformation. Beides sind Bruttobeträge; wie die Kette bis zur Kaufkraft rechnet, zeigt Reicht das Versorgungswerk?

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Lücke schließen, weil sie am zuletzt ausgeübten Beruf ansetzt. Sie kostet einen laufenden Beitrag und setzt eine Gesundheitsprüfung voraus; frühere Behandlungen wegen psychischer Beschwerden können zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder einer Ablehnung führen. Bei der Praxisgründung gehört diese Frage vor die Sparrate, daneben steht der Vergleich der Vorsorgebausteine.

Häufige Fragen

Zahlt das Versorgungswerk, wenn ich nur noch halbtags arbeiten kann?

In der Regel nein. Die geprüften Satzungen verlangen vollständige Berufsunfähigkeit und die Einstellung der Tätigkeit: In Bayern muss sie sich auf alle Tätigkeitsbereiche des Psychotherapeutenberufs beziehen, in Nordrhein-Westfalen muss die psychotherapeutische Berufstätigkeit eingestellt werden. Eine reduzierte Stundenzahl genügt nicht.

Gibt es Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente nebeneinander?

Ja, wenn in beiden Systemen Ansprüche bestehen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente setzt fünf Jahre Versicherungszeit und meist drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren voraus. Gegen das Versorgungswerk entsteht ein Anspruch nur, wenn dort Beiträge geflossen sind.

Wie erfahre ich, wie hoch meine Leistungen im Ernstfall wären?

Über zwei Auskünfte. Fragen Sie Ihr Versorgungswerk schriftlich nach der Berufsunfähigkeitsrente, die heute zu zahlen wäre. Die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung nennt die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Das kostenfreie Webinar für Psychotherapeut*innen

60 Minuten, live über Zoom. Ihre Kamera und Ihr Mikrofon bleiben aus. Wir halten das Webinar selbst, rechnen an typischen Beispielen aus Ihrer Berufsgruppe und machen keine Produktwerbung. Sie tragen sich ein und erhalten die nächsten Termine per E-Mail.

Autoren: Nils-Patrick und Tim-Oliver Stöver, geschäftsführende Gesellschafter der Stöver Finanzplanung GmbH & Co. KG in Bremen (gegründet 2011). Seit 2021 liegt unser Schwerpunkt auf der Altersvorsorge von Psychotherapeut*innen. Mehr über uns. Stand: September 2026.

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