Wissenswertes › Wann beginnen?
Wann sollten Psychotherapeut*innen mit der Altersvorsorge beginnen?
Die kurze Antwort: Je früher Sie beginnen, desto kleiner sind die monatlichen Beträge für dasselbe Ziel. Ein kleiner, flexibler Baustein lohnt schon in Ausbildung (PiA) oder Weiterbildung (PtW). Zu spät ist es selten; ab Mitte 50 verschiebt sich der Schwerpunkt von der Rendite zu Steuerwirkung und Planbarkeit.
Warum der frühe Start die Beträge senkt: eine Beitragsrechnung
Die Logik ist nüchtern: Wer länger einzahlt, braucht pro Monat weniger. Das zeigt schon die reine Beitragssumme, ganz ohne Renditeannahme.
| Start | Monatsbeitrag | Jahre bis 67 | Eingezahlte Beiträge |
|---|---|---|---|
| mit 30 | 100 € | 37 | 44.400 € |
| mit 45 | 200 € | 22 | 52.800 € |
| mit 55 | 400 € | 12 | 57.600 € |
Wer mit 45 beginnt, zahlt für eine ähnliche Beitragssumme das Doppelte im Monat, wer mit 55 beginnt, das Vierfache. Bei Anlagen mit Renditechancen kommt die Zeit hinzu, in der Erträge selbst wieder Erträge bringen; wie stark das wirkt, hängt von Markt und Kosten ab und ist nicht zugesagt. Für Psychotherapeut*innen wiegt die Zeit besonders, weil der Berufsstart nach Studium, Aus- oder Weiterbildung und Approbation zwischen Anfang und Ende 30 liegt. Warum das Versorgungswerk allein deshalb häufig nicht reicht, steht auf der Seite Reicht das Versorgungswerk?.
In Ausbildung (PiA) oder Weiterbildung (PtW)
Wenn Sie in der Ausbildung mit knappem Geld auskommen müssen und das Thema Altersvorsorge deshalb wegschieben, ist das verständlich und geht vielen so. Trotzdem lohnt ein kleiner Anfang, weil er die Gewohnheit setzt und später nur noch erhöht werden muss.
Zwei Wege laufen bis etwa 2032 parallel. PiA nach altem Recht sind meist noch nicht approbiert. Damit besteht noch keine Pflichtmitgliedschaft in Kammer und Versorgungswerk; wer in der praktischen Tätigkeit angestellt ist, zahlt in die gesetzliche Rente. PtW nach der Reform 2020 sind mit dem Masterabschluss approbiert und werden mit der Approbation Mitglied ihrer Kammer und damit des Versorgungswerks. In der Weiterbildung sind sie angestellt: Sie zahlen wie alle Angestellten in die gesetzliche Rente und können sich im Versorgungswerk für die angestellte Tätigkeit meist von der Beitragspflicht befreien lassen oder einen Mindestbeitrag zahlen, beim PTV NRW etwa ein Zehntel des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rente, 2026 rund 157 Euro im Monat. Was für Sie sinnvoller ist, hängt davon ab, wie lange Sie angestellt bleiben; Einzelheiten stehen auf der Seite für angestellte Psychotherapeut*innen.
Für die eigene Vorsorge reicht in dieser Phase ein ETF-Sparplan oder eine fondsgebundene Rentenversicherung mit 25 bis 50 Euro im Monat, ohne Bindung an einen hohen Beitrag. Eine Basisrente bringt bei Weiterbildungsgehalt kaum Steuereffekt und passt hier selten.
Etabliert im Beruf: die Faustregel wird zum Maßstab
Sobald das Einkommen stabil ist, mit Kassensitz oder in Anstellung, gilt die Orientierung von 10 bis 15 Prozent des Bruttoeinkommens zusätzlich zur Pflichtversorgung; hergeleitet ist sie auf der Seite zum Versorgungswerk oben. Jetzt zählt weniger der Zeitpunkt als die Mischung: ein steuerlich geförderter Baustein für Selbstständige mit gutem Einkommen, ein flexibler Baustein für alle, dazu für Angestellte die Prüfung von Zusatzversorgung (VBL) oder Entgeltumwandlung. Den Vergleich finden Sie unter Vorsorgebausteine im Vergleich. Wer in dieser Phase eine Praxis gründet, plant zuerst Reserve und Absicherung, dann die Sparrate; mehr dazu auf der Seite zur Praxisgründung.
Ab Mitte 50: Steuerwirkung und Planbarkeit statt langer Wachstumsjahre
Mit 50 oder 55 lässt sich in 12 bis 17 Jahren noch viel gestalten, gerade bei gutem Einkommen. Der Schwerpunkt verschiebt sich. Die Basisrente wirkt über den Grenzsteuersatz sofort: Beiträge sind 2026 bis zum Höchstbetrag von 30.826 Euro absetzbar, die Rente beginnt frühestens mit 62; Einzelheiten auf der Seite zur Basisrente. Bei Anlagen mit Aktienanteil sinkt mit kürzerem Horizont der Spielraum, Kursschwankungen auszusitzen; die Aktienquote sollte dazu passen. Und die Übergangsfrage rückt näher: Wann beginnt die Versorgungswerksrente, was passiert mit dem Kassensitz, welche Einkünfte laufen weiter? Ausgangspunkt sind die Mitteilung des Versorgungswerks und, für Angestellte, die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Im kostenfreien Webinar rechnen wir die drei Lebensphasen an typischen Beispielen der Berufsgruppe vor.
Häufige Fragen
Lohnt sich der Einstieg mit 50 noch?
Ja. In 15 Jahren bis zur Rente lässt sich bei gutem Einkommen noch viel gestalten. Der Schwerpunkt liegt dann auf Steuerwirkung und Planbarkeit: Beiträge zur Basisrente sind bis zum Höchstbetrag von 30.826 Euro (2026) absetzbar, ein flexibler Baustein hält das Geld verfügbar. Die Aktienquote sollte zum kürzeren Anlagehorizont passen.
Wie viel sollte ich in Ausbildung oder Weiterbildung zurücklegen?
So viel, wie ohne Druck möglich ist; 25 bis 50 Euro im Monat sind ein echter Anfang. Entscheidend sind die Gewohnheit und ein Vertrag, der sich später erhöhen, pausieren oder beitragsfrei stellen lässt. Wer als PtW angestellt ist, prüft zusätzlich, ob im Versorgungswerk die Befreiung von der Beitragspflicht oder der Mindestbeitrag gewählt wird.
Sollte ich erst Schulden tilgen oder erst vorsorgen?
Das hängt vom Zins der Schulden ab. Kredite mit hohem Zins, etwa Dispo oder Konsumkredite, zuerst tilgen. Günstige Darlehen wie ein Studienkredit oder eine Praxisfinanzierung lassen sich neben einem kleinen Vorsorgebaustein bedienen, damit die Vorsorge nicht jahrelang pausiert. Ein Nebeneinander ist oft sinnvoll.
Das kostenfreie Webinar für Psychotherapeut*innen
60 Minuten, live über Zoom. Ihre Kamera und Ihr Mikrofon bleiben aus. Wir halten das Webinar selbst, rechnen an typischen Beispielen aus Ihrer Berufsgruppe und machen keine Produktwerbung. Sie tragen sich ein und erhalten die nächsten Termine per E-Mail.
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- Altersvorsorge für angestellte Psychotherapeut*innen: gesetzliche Rente plus Versorgungswerk
- Alle Beiträge: Wissenswertes zur Altersvorsorge für Psychotherapeut*innen
Quellen & Stand · Stand: September 2026 · Wir prüfen diese Seite mindestens jährlich.
- Psychotherapeutengesetz (PsychThG 2020): Approbation nach dem Masterstudium, Weiterbildung (Stand 09/2026)
- Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer NRW: Satzung (Mitgliedschaft, Beiträge für Angestellte, Mindestbeitrag) (Stand 01/2026)
- § 10 EStG: Altersvorsorgeaufwendungen, Höchstbetrag (Abs. 3) (Stand 09/2026)
- Deutsche Rentenversicherung: Werte der Rentenversicherung (Beitragssatz, Höchstbeitrag 2026) (Stand 07/2026)
Autoren: Nils-Patrick und Tim-Oliver Stöver, geschäftsführende Gesellschafter der Stöver Finanzplanung GmbH & Co. KG in Bremen (gegründet 2011). Seit 2021 liegt unser Schwerpunkt auf der Altersvorsorge von Psychotherapeut*innen. Mehr über uns. Stand: September 2026.
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