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Honorarkürzung und Budgetierung: Was Psychotherapeut*innen jetzt wissen sollten
Stand: 3. September 2026. Diese Seite prüfen wir quartalsweise.
Die Lage in Kürze: Beschlossen ist die Budgetierung der Psychotherapie ab 1. Januar 2027. Ausgesetzt ist die Honorarkürzung um 4,5 Prozent, vorläufig und unter Rückforderungsvorbehalt. Offen sind die zugesagten Ausnahmen und die Honorarverteilung je Kassenärztlicher Vereinigung.
Was andere Praxen für 2027 planen, steht im Ideen-Leitfaden aus unserem Austausch mit 285 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten: 54 Ideen auf 30 Seiten, kostenfrei.
Chronik: was wann entschieden wurde
- 11. März 2026: Der Erweiterte Bewertungsausschuss beschließt gegen die Stimmen der KBV, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ab 1. April 2026 um 4,5 Prozent zu senken, verbunden mit Zuschlägen für Personalkosten von 14 Prozent.
- 1. April 2026: Die Kürzung tritt in Kraft. Die KBV klagt im Mai dagegen.
- 9. Juli 2026: Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg setzt die Kürzung im Eilverfahren aus (L 7 KA 11/26 KL ER); es sieht erhebliche Bedenken gegen die Vergleichsrechnung des Ausschusses. Die Praxen erhalten das ungekürzte Honorar, aber unter Rückforderungsvorbehalt, bis in der Hauptsache entschieden ist.
- 10. Juli 2026: Bundestag und Bundesrat beschließen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es wird am 29. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 30. Juli 2026 in Kraft.
- 1. Januar 2027: Die bisher extrabudgetären psychotherapeutischen Leistungen wandern in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) und unterliegen damit einer Mengenbegrenzung; die Kurzzeittherapie-Zuschläge entfallen. Wie hart das je Region wird, entscheiden die Honorarverteilungsmaßstäbe der Kassenärztlichen Vereinigungen.
- Angekündigt, aber nicht Gesetz: Die Koalition hat Ausnahmen zugesagt, unter anderem für 2026 begonnene Behandlungen, für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, für schwer psychisch Erkrankte und für dringliche Fälle. Ein Gesetzentwurf lag am Stand-Datum dieser Seite noch nicht vor.
Wie Psychotherapeut*innen die Lage sehen: unsere Umfrage
Ende August und Anfang September 2026 haben wir die Anmeldenden zu unserem Austausch-Webinar zum Honorardruck befragt; 144 haben geantwortet. Das ist keine repräsentative Stichprobe, sondern ein Stimmungsbild aus einer Gruppe, die sich für das Thema interessiert. Es fällt deutlich aus:
- 78 Prozent nannten die Budgetierung 2027 als ihr wichtigstes Thema, 73 Prozent „Einnahmen steigern“, 71 Prozent „Selbstzahler und zweites Standbein“.
- 41 Prozent bewerteten ihren wirtschaftlichen Druck mit 7 bis 10 von 10 Punkten.
- Die meisten Antworten kamen von Inhaber*innen halber Kassensitze.
Wenn Sie zu diesen 41 Prozent gehören, ist die Sorge kein Zeichen von Unkenntnis, sondern von Rechnen. Umso wichtiger ist es, sie in Zahlen zu übersetzen, die zu Ihrer Praxis gehören.
Was eine Kürzung netto bedeutet
Vorab: Das ist eine Größenordnung, keine Steuerberatung; Ihre konkreten Beträge rechnet Ihre Steuerberatung mit Ihrer Buchhaltung. Von 100 Euro weniger Honorar fehlen netto je nach Grenzsteuersatz und Krankenversicherung etwa 45 bis 70 Euro. Weniger Gewinn heißt weniger Einkommensteuer, und wer freiwillig gesetzlich versichert ist und unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, zahlt auch weniger Kranken- und Pflegebeitrag. Bei privat Versicherten bleibt nur der Steuereffekt, die Lücke liegt dann eher am oberen Rand. Für den Rückforderungsvorbehalt gilt dieselbe Rechnung: Wer die strittigen 4,5 Prozent der betroffenen Leistungen zurücklegt, wie es auch Berufsverbände empfehlen, kann eine spätere Rückforderung ohne Liquiditätslücke bezahlen.
Wenn Sie ohne Kassensitz arbeiten
Das Gesetz regelt nur die Vergütung der gesetzlichen Krankenkassen. Privatpraxen, Selbstzahlende, Kostenerstattung und Sonderkostenträger sind nicht betroffen. Wenn Sie ohne Kassensitz arbeiten, trifft Sie das Budget also nicht direkt; die Frage nach der Vorsorge-Quote stellt sich trotzdem, weil schwankende Einnahmen eine höhere Reserve verlangen. Wie das in den ersten Praxisjahren aussieht, steht auf der Seite zur Praxisgründung.
Was Sie jetzt tun können: drei Hebel
- Klarheit schaffen. Wer seine Zahlen erst mit der Steuererklärung sieht, steuert im Rückspiegel. Eine monatliche, notfalls quartalsweise Buchhaltung zeigt früh, was 2027 für Ihre Praxis bedeutet, und macht den Rückforderungsvorbehalt planbar.
- Einnahmen verbreitern. Nicht vom Budget erfasst sind Privat-, Selbstzahler- und Sonderkostenträger-Honorare. In unserer Umfrage wurden unter anderem genannt: Privatpatient*innen und Kostenerstattung, Selbstzahler-Angebote, Sonderkostenträger wie Berufsgenossenschaft oder Heilfürsorge, konsequente Ausfallhonorare, Supervision und Lehrtätigkeit. Gruppentherapie wandert nach dem Gesetzesstand 2027 ebenfalls ins Budget und hilft nur, wenn sie Kapazität schafft. Welche Wege zu Ihrer Praxis passen, wissen Sie am besten; wir liefern die Liste.
- Struktur vor Disziplin. Ein Kontenmodell mit festen Prozentsätzen für Steuerrücklage, Praxiskosten, Privatentnahme, Vorsorge und Puffer macht die Vorsorge zur Routine statt zum Restposten. Der wichtigste Grundsatz dabei: die Vorsorge-Quote nicht auf null setzen. Einkommen aus eigenem Vermögen hängt nicht am Budget der Kassenärztlichen Vereinigung; es schwankt mit den Märkten, aber kein Bewertungsausschuss entscheidet darüber. Wie sich die Quote aufbauen lässt, steht in der Übersicht Wissenswertes und auf der Seite Reicht das Versorgungswerk?.
Häufige Fragen
Ist die Budgetierung 2027 beschlossen?
Ja. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossen, am 29. Juli 2026 verkündet und ist seit dem 30. Juli 2026 in Kraft. Ab 1. Januar 2027 gehören die psychotherapeutischen Leistungen zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Offen sind die zugesagten Ausnahmen, die Umsetzung durch den Bewertungsausschuss und die Honorarverteilung der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen.
Sollte ich wegen der Kürzung meine Altersvorsorge pausieren?
Das ist meist die teuerste Reaktion, denn ausgesetzte Sparjahre lassen sich später nur mit deutlich höheren Beiträgen aufholen. Besser: erst die tatsächliche Netto-Wirkung für die eigene Praxis rechnen und die Beiträge flexibel senken, statt sie zu streichen. Verträge mit anpassbarer Sparrate und Pausenoption sind in dieser Lage im Vorteil.
Wo verfolge ich den aktuellen Stand?
Bei Ihrer Psychotherapeutenkammer, bei den Berufsverbänden wie DPtV, BPtK und bvvp sowie bei der KBV, die auf ihrer Seite zum Spargesetz die Umsetzung dokumentiert. Diese Seite prüfen wir quartalsweise und tragen das Stand-Datum oben ein.
Das kostenfreie Webinar für Psychotherapeut*innen
60 Minuten, live über Zoom. Ihre Kamera und Ihr Mikrofon bleiben aus. Wir halten das Webinar selbst, rechnen an typischen Beispielen aus Ihrer Berufsgruppe und machen keine Produktwerbung. Sie tragen sich ein und erhalten die nächsten Termine per E-Mail.
Weiterlesen
Quellen & Stand · Stand: 3. September 2026 · Wir prüfen diese Seite quartalsweise.
- KBV: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Spargesetz), Inkrafttreten 30.07.2026, Psychotherapie ab 01.01.2027 in der MGV (Stand 08/2026)
- Legal Tribune Online: LSG Berlin-Brandenburg stoppt Kürzung von Psychotherapeutenhonoraren (L 7 KA 11/26 KL ER) (Stand 07/2026)
- Ärzteblatt: Koalition will GKV-Spargesetz nach dem Sommer etwas aufweichen (zugesagte Ausnahmen) (Stand 07/2026)
- BPtK (Presseportal): Honorarkürzung von 4,5 Prozent vorerst ausgesetzt (Stand 07/2026)
Autoren: Nils-Patrick und Tim-Oliver Stöver, geschäftsführende Gesellschafter der Stöver Finanzplanung GmbH & Co. KG in Bremen (gegründet 2011). Seit 2021 liegt unser Schwerpunkt auf der Altersvorsorge von Psychotherapeut*innen. Mehr über uns. Stand: September 2026.
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