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Altersvorsorge für selbstständige Psychotherapeut*innen: Sie tragen den Beitrag allein
Die kurze Antwort: Sie zahlen allein, ohne Arbeitgeberanteil, und der Beitrag ans Versorgungswerk richtet sich nach Ihrem Gewinn. Für die zusätzliche Vorsorge gelten 10 bis 15 Prozent des Gewinns als Orientierung. Frühere Anwartschaften in der gesetzlichen Rente bleiben bestehen.
Versorgungswerk und Beitrag: was sich gegenüber der Anstellung ändert
Mit der Kammermitgliedschaft werden Sie in der Regel Pflichtmitglied im zuständigen Versorgungswerk; daran ändert die Selbstständigkeit nichts. Gleich ist das nicht überall: Nicht jede Kammer hat ein eigenes Werk, in Berlin besteht bislang keine Pflichtmitgliedschaft, und die Satzungen setzen Aufnahmegrenzen.
| Bereich | Angestellt | Selbstständig |
|---|---|---|
| Gesetzliche Rente | pflichtversichert, 18,6 % bis 8.450 € Monatsgehalt (2026) | in der Regel keine Pflicht; frühere Anwartschaften bleiben; Versicherungspflicht auf Antrag möglich |
| Versorgungswerk | Pflichtmitglied; Befreiung von der Beitragspflicht oder (Mindest-)Beitrag | Pflichtmitglied; Beitrag nach dem Gewinn, zwischen Mindest- und Regelbeitrag der Satzung |
| Einkommen bei Krankheit und Berufsunfähigkeit | Entgeltfortzahlung, danach Krankengeld; bei Erwerbsminderung die gesetzliche Rente, gemessen am allgemeinen Arbeitsmarkt (§ 43 SGB VI) | Krankengeld nur mit Wahlerklärung oder Wahltarif; bei Berufsunfähigkeit das Versorgungswerk nach Satzung, meist erst mit Aufgabe des Berufs; der gesetzliche Anspruch auf Erwerbsminderungsrente läuft ohne Pflichtbeiträge aus |
Das Werk in Nordrhein-Westfalen setzt den Regelpflichtbeitrag auf die Hälfte des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung und den Mindestbeitrag auf ein Zehntel, 2026 also rund 786 und rund 157 Euro im Monat. Andere Satzungen weichen ab und ermäßigen den Beitrag oft am Anfang; wie die Werke rechnen, zeigt die Seite zum Pflichtbeitrag zum Versorgungswerk.
Der ganze Beitrag kommt aus Ihrem Ergebnis
Wenn Sie den vollen Beitrag zum ersten Mal allein tragen und die eigene Vorsorge dabei hinter Praxis und Steuer zurücksteht, geht es Ihnen wie vielen, die gerade in die eigene Praxis gewechselt sind. Versorgungswerksbeitrag und private Sparrate zahlen Sie aus dem Gewinn der Praxis, nicht als Betriebsausgabe. Der Beitrag ans Versorgungswerk zählt als Altersvorsorgeaufwendung zu den Sonderausgaben; für eine private Sparrate gilt das nur, wenn sie in eine Basisrente fließt.
Wie stark die Entlastung ausfällt, hängt vom Baustein und vom Grenzsteuersatz ab; Ihre Steuerberatung rechnet das konkret. Der gemeinsame Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen liegt 2026 bei 30.826 Euro, bei Zusammenveranlagung bei 61.652 Euro. Wie beide sich ihn teilen, zeigt die Seite zur Basisrente.
Ihre gesetzliche Rente bleibt stehen
Beitragszeiten aus früheren Anstellungen und aus Nebenjobs verfallen nicht, aus der praktischen Tätigkeit als PiA nur, soweit sie vergütet und versicherungspflichtig war. Eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung zeigt, was gespeichert ist. Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hängt dagegen an Pflichtbeiträgen und läuft ohne sie aus; was an seine Stelle tritt, behandelt Berufsunfähigkeit bei Psychotherapeut*innen.
Schwankende Einnahmen: zwei nüchterne Wege
Anders als beim Monatsgehalt laufen Ausfälle, Urlaub und Steuervorauszahlungen gegeneinander. Ein Versicherungsvertrag, der später beitragsfrei gestellt wird, bleibt in der Regel teurer als einer, der von Anfang an kleiner kalkuliert wurde: Die Abschlusskosten hängen an der zunächst vereinbarten Beitragssumme.
- Flexible Sparrate. Die feste Rate richtet sich nach dem schwächsten der letzten drei Jahre, nicht nach dem besten. Was darüber hinaus geht, zahlen Sie einmal jährlich zu. Welche Bausteine Zuzahlungen zulassen, zeigt der Vergleich der Vorsorgebausteine.
- Reserve vor Sparrate. Erst eine Rücklage für drei bis sechs Monate und die nächste Steuernachzahlung, danach die Sparrate.
Eine allgemeingültige Sparrate gibt es nicht, eine Größenordnung schon: 10 bis 15 Prozent zusätzlich zur Pflichtversorgung, bei Selbstständigen bezogen auf den Gewinn. Bei 60.000 Euro Gewinn sind das 500 bis 750 Euro im Monat neben dem Beitrag ans Versorgungswerk. Hergeleitet wird die Faustregel auf Reicht das Versorgungswerk?
Die Praxis ist keine Rente
Ein Kassensitz hat einen Wert, aber keinen zugesagten. Ist der Planungsbereich gesperrt, entscheidet der Zulassungsausschuss über die Nachbesetzung; die wirtschaftlichen Interessen der abgebenden Praxis werden dabei nur bis zur Höhe des Verkehrswerts berücksichtigt (§ 103 Abs. 4 SGB V). Beschlossen ist außerdem, dass die Psychotherapie ab dem 1. Januar 2027 in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung fällt; über Ausnahmen und die Umsetzung wird noch verhandelt. Der Praxiswert hängt damit an Honoraren, deren Verteilung neu geregelt wird; den Stand dazu zeigt die Seite Honorarkürzung und Budgetierung. Rechnen Sie deshalb so, dass die Vorsorge ohne Verkaufserlös trägt. Wie das aussieht, zeigen wir im kostenfreien Webinar an typischen Beispielen der Berufsgruppe.
Häufige Fragen
Muss ich in eigener Praxis weiter in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?
In der Regel nicht. Die Pflichtvorsorge liegt beim Versorgungswerk. Freiwillige Beiträge füllen fehlende Monate bis zur fünfjährigen Wartezeit. Den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente halten sie nicht offen: Dafür verlangt § 43 SGB VI drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren. Wer diesen Schutz behalten will, kann binnen fünf Jahren nach dem Start Versicherungspflicht auf Antrag beantragen (§ 4 Abs. 2 SGB VI).
Wie viel Reserve brauche ich, bevor ich mit der Altersvorsorge anfange?
Als Orientierung: so viel, dass Praxis und Haushalt drei bis sechs Monate ohne neue Honorareingänge laufen, plus die nächste Steuernachzahlung. Wer ohne Kassensitz arbeitet, plant den oberen Rand. Eine kleine Sparrate parallel zum Aufbau ist trotzdem sinnvoll.
Ich arbeite angestellt und daneben in eigener Praxis. Was gilt dann?
Beides nebeneinander. Für die Anstellung bleiben Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die selbstständigen Einkünfte lösen in der Regel einkommensbezogene Beiträge ans Versorgungswerk aus. Ob eine Befreiung von der Beitragspflicht daneben bestehen bleibt, regelt Ihre Satzung. Melden Sie die Praxis deshalb von sich aus; die Satzungen verpflichten Mitglieder, Veränderungen unaufgefordert mitzuteilen.
Das kostenfreie Webinar für Psychotherapeut*innen
60 Minuten, live über Zoom. Ihre Kamera und Ihr Mikrofon bleiben aus. Wir halten das Webinar selbst, rechnen an typischen Beispielen aus Ihrer Berufsgruppe und machen keine Produktwerbung. Sie tragen sich ein und erhalten die nächsten Termine per E-Mail.
Weiterlesen
Quellen & Stand · Stand: September 2026 · Wir prüfen diese Seite mindestens jährlich.
- § 43 SGB VI: Rente wegen Erwerbsminderung (drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren; Maßstab sind die üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, kein Berufsschutz) (Stand 09/2026)
- Satzung des Versorgungswerkes der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (§ 8 Mitgliedschaft mit Altersgrenze, § 28 Regelpflichtbeitrag 5/10 und Mindestbeitrag 1/10 des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung, § 39 Auskunfts- und Meldepflichten) (Stand 09/2026)
- Bayerische Psychotherapeutenversorgung: Beiträge (Beitrag nach dem Gewinn, nach unten begrenzt durch den Mindestbeitrag, ermäßigter Beitrag im Jahr des Beginns und in den folgenden fünf Kalenderjahren), beispielhaft für ein Werk (Stand 09/2026)
- § 103 SGB V: Nachbesetzung in Planungsbereichen mit Zulassungsbeschränkungen (wirtschaftliche Interessen der abgebenden Praxis nur bis zur Höhe des Verkehrswerts); für Psychotherapeut*innen entsprechend nach § 72 Abs. 1 Satz 2 SGB V (Stand 09/2026)
Autoren: Nils-Patrick und Tim-Oliver Stöver, geschäftsführende Gesellschafter der Stöver Finanzplanung GmbH & Co. KG in Bremen (gegründet 2011). Seit 2021 liegt unser Schwerpunkt auf der Altersvorsorge von Psychotherapeut*innen. Mehr über uns. Stand: September 2026.
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